Lizenz- und Abrechnungsbedingungen für die Software-Produkte der samoLabs · Stand: 03.08.2026
Rechtsform: Einzelunternehmen. USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE346445499. Nachfolgend „Anbieter". SamoLizenz ist ein Produkt der samoLabs.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung und Abrechnung der Software-Produkte des Anbieters, die über SamoLizenz lizenziert und abgerechnet werden — derzeit samoRad, samoChat, samoPlan, samoVertrieb, samoOrder und SamoTerminal — sowie für hierüber abgerechnete Zusatzleistungen. Sie gelten ergänzend zu produktspezifischen Bedingungen; enthalten produktspezifische Bedingungen abweichende Regelungen, gehen diese für das jeweilige Produkt vor.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Die hier geregelten Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Werkstätten, Händler, Fachbetriebe und Hersteller. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er die Leistungen in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bezieht. Ein Vertragsangebot an Verbraucher erfolgt nicht.
Nutzen Endkunden Funktionen, die der Anbieter im Rahmen der Produkte des Kunden bereitstellt — etwa die Terminanfrage über den Marketplace —, entsteht dadurch kein entgeltliches Vertragsverhältnis zwischen dem Endkunden und dem Anbieter. Der Vertrag über die angefragte Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Betrieb zustande; der Anbieter erbringt insoweit lediglich die technische Vermittlung.
Der Anbieter überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertrags die im jeweiligen Angebot bzw. Bestellvorgang bezeichneten Software-Produkte zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) und stellt hierfür Lizenzschlüssel aus. Über SamoLizenz werden insbesondere abgewickelt:
Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Tarif, Anzahl der Nutzerplätze bzw. Instanzen und etwaige Nutzungskontingente, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Bestellvorgang. Der Anbieter entwickelt die Produkte fortlaufend weiter und ist berechtigt, den Funktionsumfang zu erweitern und einzelne Funktionen anzupassen, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt. Die Bereitstellung erfolgt auf Servern in Deutschland.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt oder eine Bestellung über das jeweilige Produkt abschließt und der Anbieter die Leistung bereitstellt — bei Software durch Freischaltung des Zugangs bzw. Ausstellung des Lizenzschlüssels. Die Bereitstellung gilt zugleich als Annahme des Vertragsangebots des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen seiner Firmierung, Anschrift, E-Mail-Adresse und Rechnungsdaten unverzüglich mitzuteilen.
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die lizenzierten Produkte im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Alle Rechte an der Software, ihrem Quellcode und ihrer Gestaltung verbleiben beim Anbieter.
Der Lizenzschlüssel ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Aktivierung erfolgt gerätebezogen bzw. instanzbezogen; die Zahl gleichzeitig aktivierter Instanzen, Geräte oder Nutzerplätze ist auf den vereinbarten Umfang begrenzt. Überschreitet der Kunde diesen Umfang, wird die Differenz nachberechnet; der Anbieter kann die Nutzung zusätzlich auf den vereinbarten Umfang begrenzen.
Zur Prüfung des Lizenzstatus übermitteln die aktivierten Installationen in regelmäßigen Abständen technische Statusmeldungen an SamoLizenz. Der Kunde darf diese Prüfung nicht umgehen, deaktivieren oder manipulieren. Bei gekündigtem, abgelaufenem oder gesperrtem Vertrag kann der Anbieter die Lizenz deaktivieren.
Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Bestellvorgang ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Laufende Entgelte werden monatlich abgerechnet und sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte werden nachträglich für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum abgerechnet. Nutzt der Kunde Leistungen unterjährig hinzu, werden diese anteilig berechnet.
Die Zahlung erfolgt nach der im Kundenkonto hinterlegten Zahlungsart — über den Zahlungsdienstleister Stripe oder per Überweisung auf Rechnung. Bei Zahlung über Stripe erteilt der Kunde die erforderliche Ermächtigung zum Einzug der fälligen Beträge. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und per E-Mail zugestellt; der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Schlägt eine Abbuchung fehl oder bleibt eine Zahlung aus, informiert der Anbieter den Kunden. Bleibt die Zahlung nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist weiterhin aus, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Lizenzen und Zugänge bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung zu sperren. Der Vergütungsanspruch für den Zeitraum der Sperrung bleibt unberührt; weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben ebenfalls unberührt.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Soweit der Kunde die Vermittlung von Terminanfragen über den Marketplace nutzt, schuldet er je vermittelter Buchung, die er annimmt, das im jeweiligen Angebot bzw. im Partnerportal ausgewiesene Entgelt. Maßgeblich für das Entstehen des Entgelts ist die Annahme der Buchung durch den Kunden, nicht deren tatsächliche Durchführung. Soweit ein Kontingent kostenfreier Buchungen vereinbart ist, wird dieses zuerst verbraucht.
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Mindestzahl an vermittelten Buchungen und kein Zustandekommen oder Fortbestehen des Auftragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Endkunden. Die Erfassung der abgerechneten Vorgänge erfolgt über die Systeme des Anbieters; die Abrechnungsübersicht wird dem Kunden bereitgestellt. Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform zu erheben.
Für einmalige Leistungen — insbesondere Einrichtung, Schulung, Datenübernahme sowie die Lieferung von Hardware und Zubehör — gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise und Leistungsinhalte. Einmalige Leistungen sind mit ihrer Erbringung bzw. Lieferung fällig. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.
Verträge über die laufende Überlassung von Software laufen auf unbestimmte Zeit mit einem Abrechnungszeitraum von einem Monat. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht gekündigt wird.
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung ist in Textform an info@samolabs.de möglich, soweit im jeweiligen Produkt keine Kündigungsfunktion im Kundenkonto bereitsteht. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist, den Lizenzschutz umgeht oder trotz Abmahnung schwerwiegend gegen seine Pflichten aus § 11 verstößt.
Mit Vertragsende werden die betroffenen Lizenzen deaktiviert und die Zugänge geschlossen. Der Anbieter stellt dem Kunden dessen gespeicherte Daten auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; Rechnungs- und Buchungsbelege werden für die Dauer der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen weiter aufbewahrt. Der Kunde ist gehalten, benötigte Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern.
Der Anbieter erbringt die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit sie zu einer nennenswerten Einschränkung führen, vorab angekündigt. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt und Störungen bei Vorleistern.
Die Produkte nutzen Vorleistungen Dritter, unter anderem für Zahlungsabwicklung, Kartendarstellung, Adresssuche, Routenberechnung, Nachrichtenversand und KI-Funktionen. Deren vorübergehende Nichtverfügbarkeit stellt keinen Mangel dar, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat; der Anbieter wird zumutbare Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen für den Kunden gering zu halten.
Support wird per E-Mail an info@samolabs.de geleistet.
Da sich die hier geregelten Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richten (§ 2), besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher nach §§ 355 ff. BGB. Das Kündigungsrecht nach § 9 bleibt hiervon unberührt.
Für die Überlassung von Software auf Zeit gilt Mietrecht. Der Anbieter gewährleistet, dass die überlassenen Produkte während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten werden. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt den Anbieter angemessen bei deren Eingrenzung. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Für gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Kaufrechts.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; sie ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Der Anbieter stellt sie im Kundenkonto bzw. auf Anforderung an info@samolabs.de bereit. Die Verarbeitung erfolgt auf Servern in Deutschland.
Beide Parteien behandeln die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder einen geänderten Leistungsumfang. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kündigen.
Preisänderungen werden dem Kunden ebenfalls mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Preisänderung kündigen.
(1) Der Anbieter setzt bei der Erstellung von Texten und Materialien — etwa Website-, Produkt- und Hilfetexten — Systeme generativer künstlicher Intelligenz ein. Diese Inhalte werden vor Veröffentlichung redaktionell geprüft; die inhaltliche Verantwortung trägt der Anbieter.
(2) Soweit lizenzierte Produkte KI-gestützte Funktionen enthalten, erfasst der Anbieter deren Nutzung je Kunde zu Abrechnungs- und Kontrollzwecken. Erfasst werden ausschließlich Verbrauchsdaten (Umfang der Verarbeitung je Produkt und Zeitpunkt), nicht die verarbeiteten Inhalte. Der Funktionsumfang der KI-Funktionen selbst richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produkts.
(3) Ergebnisse KI-gestützter Funktionen sind eine technische Unterstützung. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck; sie sind vor der Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
(4) Eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Entscheidungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung von Verträgen trifft der Anbieter durch natürliche Personen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.